Bilder, MP3s oder Videos sind schnell aus dem Internet heruntergeladen und in den sozialen Netzwerken genauso schnell mit anderen geteilt. Doch das kann strafrechtliche Konsequenzen haben.

Denn Persönlichkeits- und Urheberrechte gelten auch online: 

Grundsätzlich muss der oder die Fotografierte immer mit der Aufnahme einverstanden sein!

Auch Fotos von z.B. Freunden die im Internet veröffentlicht werden, müssen vor der Verbreitung damit einverstanden sein. Ein „Zurückholen“ gestaltet sich in der Praxis als schwierig. Zumal man nicht wissen kann, wer bereits die Bilder weiter geteilt (verteilt) hat.

Andernfalls wäre das ein Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz und möglicherweise auch gegen § 201a Strafgesetzbuch und somit strafbar.

Strafgesetzbuch (StGB) § 201a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen stellt das unbefugte Gebrauchen, Herstellen, Übertragen oder Weitergeben solcher Aufnahmen unter Strafe.

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