Auch ohne besondere Vereinbarung ist der Arbeitnehmer verpflichtet, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren.
Die IHK Ulm gibt hier Hinweise zum Thema der Verschwiegenheitspflicht wie z.B.:
- Ist eine vertragliche Vereinbarung erforderlich, um den Arbeitnehmer zur Verschwiegenheit zu verpflichten?
- Was sind Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse?
- Wann ist ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis "offenkundig" und unterliegt damit nicht der Verschwiegenheitspflicht?
- Wann hat der Arbeitgeber an der Geheimhaltung eines Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses kein "berechtigtes wirtschaftliches Interesse"?
- Kann die Verschwiegenheitspflicht insoweit erweitert werden, als bestimmte Informationen vom Arbeitgeber ausdrücklich als vertraulich bezeichnet werden?
- Besteht die Verschwiegenheitspflicht nur während der Dauer des Arbeitsverhältnisses?
- Welche Rechtsfolgen hat die Verletzung der Verschwiegenheitspflicht
Zu beachten auch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) § 17 Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen.