Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat eine Orientierungshilfe für Anbieter von Telemedien veröffentlicht. In dieser Orientierungshilfe finden sich noch einmal wichtige Informationen zum Thema "Cookie" sowie zur Interessenabwägung (Art. 6 DS-GVO).
Verantwortliche müssen im Rahmen ihrer Rechenschaftspflicht aus Art. 5 Abs. 2 DS-GVO nachweisen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig erfolgt. Dies bedeutet, dass Verantwortliche vorab prüfen und dokumentieren müssen, auf welchen Erlaubnistatbestand sie die Verarbeitung stützen. Die Nutzer müssen über die Erlaubnistatbestände für sämtliche Verarbeitungen ihrer personenbezogenen Daten informiert werden (Informationspflichten nach Art. 13 f. DSGVO).
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