Die aktualisierten Leitlinien machen erneut deutlich, dass Einwilligungen nicht erzwungen werden können.
Die meisten Cookie-Walls und die Annahme, dass das Weitersurfen eine Einwilligung bedeutet, widersprechen dem Aspekt der Freiwilligkeit und verstoßen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO).
Als „Cookie-Wall“ wird ein Verfahren bezeichnet, das von Nutzenden eines Online-Angebots einfordert Cookies zu akzeptieren, um das Angebot nutzen zu können.
Das bloße Scrollen oder Weitersurfen auf einer Internetseite stellt dagegen in keinem Fall eine Einwilligung dar. Hier fehlt es gemäß den Leitlinien des EDSA an einer eindeutig bestätigenden Handlung.
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