Datenschutz, BDSG, DS-GVO - nie gehört?

Es ist lediglich in den größeren Betrieben ein Datenschutzbeauftragter bestellt, umso kleiner die Unternehmen werden, je weniger Kenntnis und je weniger setzt man sich damit auseinander. 

Mit personenbezogenen Daten (pbDaten) wie z.B. Arbeitnehmerdaten, Kundendaten, Kaufdaten, Sozialdaten, Verkehrsdaten korrekt umgehen.

Als einen ersten Schritt empfehlen wir einen Datenschutzcheck der den aktuelle Stand mit Präsentation der Ergebnisse und Vorschläge aufzeigt. 

Unsere Leistungen u.a.:

  • Beratung und Schulung in Fragen des Datenschutzes
  • Erstellung und Führen von Verfahrensdokumentationen
  • Feststellen von Risiken, Sicherheitslücken, Schwachstellen und Gefährdungen
  • Unterstützung des internen Datenschutzbeauftragten
  • Übernahme der Pflichten als externer Datenschutzbeauftragter
  • Datenschutzgerechte und rechtskonforme Prüfung von Homepage und Internetdaten
  • Praktische Realisierung von vor Ort Kontrollen der TOM's - technischen und organisatorischen Maßnahmen
  • Vertretung ihrer Interessen und Ansprechpartner bei Behörden für Kunden und Bürger
  • Meldepflichten bei Datenschutzpannen
  • ... zögern Sie nicht uns zu Fragen

Datenschutzaudit zur Eignung zur Auftragsverarbeitung

Audit / Nachweis zur Eignung der Einhaltung der technischen und organisatorischen Maßnahmen z.B. bei der Datenverarbeitung im Auftrag (AV)

Die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) bestehen aus:

  • Zutrittskontrolle
  • Zugangskontrolle
  • Zugriffskontrolle
  • Weitergabekontrolle
  • Eingabekontrolle
  • Auftragskontrolle
  • Verfügbarkeitskontrolle (z.B. auch bei SLA’s)
  • Trennungskontrolle 

Personenbezogene Daten (pbDaten) 

Nach dem Bundesdatenschutzgesetz sind personenbezogene Daten (pbDaten) Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person. 

Personenbezogene Kundendaten sind beispielsweise Namen von Ansprechpartnern oder E-Mail Kontaktdaten.

Bestimmte oder bestimmbare natürliche Person

Um Angaben über eine bestimmte Person handelt es sich, wenn die Daten mit dem Namen der betroffenen Person verbunden sind oder sich aus dem Inhalt bzw. dem Zusammenhang der Bezug unmittelbar herstellen lässt. Bestimmbar ist eine Person, wenn ihre Identität unmittelbar oder mittels Zusatzwissen festgestellt werden kann. Die Angaben müssen sich dabei auf eine lebende Person beziehen.


Mitglied im BVD e.V.

 

Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V.
(externer Link)